Technik & Recht28. Oktober 2026· 6 Min. Lesezeit

Drohne in der Stadt — A2-Zertifizierung und urbane Flüge

Die Luftaufnahme zeigt, was vom Boden unsichtbar bleibt: Dachlandschaft, Quartiersstruktur, Lage. In der Stadt ist sie möglich — aber nur mit der richtigen Zertifizierung und ernsthafter Vorbereitung.

Drohnenaufnahme eines städtischen Wohnquartiers — Maximilian Sydow
Urbane Perspektive — legal geflogen mit A2-Zeugnis
Kurz gefasst

Urbane Drohnenflüge sind mit dem Fernpilotenzeugnis A2 machbar: geringere Abstände zu unbeteiligten Personen, Flüge im bebauten Gebiet. Der eigentliche Aufwand liegt in der Vorbereitung — geografische Zonen, Grundstücksrechte, Zeitfenster. Genau dieser Aufwand trennt die legale Profi-Aufnahme vom Risiko.

Kaum ein Thema produziert so viele Halbwahrheiten wie Drohnen über der Stadt. „Komplett verboten", sagt die eine Seite. „Fliegt doch jeder", die andere. Beides ist falsch — und beides teuer: Die einen verschenken die beste Perspektive auf ihr Projekt, die anderen riskieren Bußgelder und Haftung.

Die Rechtslage ist seit der EU-Drohnenverordnung klar strukturiert. Wer sie kennt, kann in der Stadt fliegen — planbar, versichert, legal.

Warum A1/A3 in der Stadt nicht reicht

Der kleine EU-Kompetenznachweis (A1/A3) erlaubt Flüge abseits von Menschen — in der Unterkategorie A3 mit 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten. Für urbane Architektur ist das praktisch eine Sperre: Diesen Abstand gibt es in der Stadt nicht. Erst das Fernpilotenzeugnis A2 — mit Theorieprüfung bei einer benannten Stelle — öffnet die Unterkategorie A2: Flüge im bebauten Umfeld, mit definierten Abständen zu unbeteiligten Personen.

Abstände, die das Bild bestimmen

In der Unterkategorie A2 gilt mit einer C2-klassifizierten Drohne: grundsätzlich 30 Meter horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus reduzierbar auf bis zu 5 Meter. Überflug Unbeteiligter bleibt tabu. Für die Praxis heißt das: Flugrouten werden um Menschen herum geplant, nicht über sie hinweg — frühmorgens am Wochenende ist die Stadt dafür am leersten. Die Grundlagen der Führerscheine erklärt der Beitrag über Drohnenaufnahmen in München.

Der Unterschied zwischen Profi und Risiko liegt nicht im Fluggerät — er liegt in der Vorbereitung.

Geografische Zonen: erst prüfen, dann planen

Über der Karte jeder Stadt liegen geografische UAS-Zonen: Kontrollzonen um Flughäfen, Schutzbereiche um Kliniken mit Hubschrauberlandeplatz, Behörden, Justizvollzugsanstalten, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen. Manche Zonen sperren, manche verlangen eine Genehmigung, manche begrenzen nur die Flughöhe. Diese Prüfung ist der erste Schritt jeder Flugplanung — und der Grund, warum ein urbaner Drohneneinsatz in die Vorlaufzeit gehört, nicht in die Mittagspause des Shootings.

Was neben dem Zeugnis noch zählt

Zur legalen Aufnahme gehören außerdem: die Registrierung als Betreiber (e-ID auf der Drohne), eine Haftpflichtversicherung, die den gewerblichen Betrieb einschließt, das Einverständnis des Grundstückseigentümers für Start und Landung — und beim Bildinhalt der Blick auf Persönlichkeitsrechte der Nachbarschaft. Klingt nach viel; ist aber Routine, wenn der Prozess einmal steht.

Wann sich der Aufwand lohnt

Nicht jedes Projekt braucht die Luft. Aber wenn Lage, Dachform oder Quartierszusammenhang Teil der Geschichte sind — beim Ensemble, beim Neubauquartier, bei der Immobilie mit besonderem Grundstück —, gibt es keinen Ersatz für die Höhe. Dann liefert ein einziger geplanter Flug Bilder, die kein Standpunkt am Boden ersetzen kann.

Maximilian Sydow
Maximilian Sydow
Architekturfotograf · München, seit 2010
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